Mein Fall: Gerichtsverhandlungen und Hintergründe
Schwere seelische Kindesmisshandlungen in Form von Eltern-Kind-Entfremdung sind in Deutschland keine Ausnahme und werden von Familiengerichten und Oberlandesgerichten häufig proaktiv unterstützt, wie in meinem Fall. Es bleibt die Frage: Warum ist das so? Sind Entscheidungsträger in längst überholten Wertvorstellungen geistig gefangen? In meinem Fall ist die Antwort in Bezug auf den verhandlungsführenden Richter Rosenmeier und das OLG Dresden: Leider ja!
Inhalt dieser Seite:
1. Zusammenfassung meines Falls
2. Downloads (Gerichtsbeschlüsse, Stellungnahme Judenamt, Zitate Verfahrensbeistand, Gegendarstellung)
3. Ursachensuche in der Biografie der Mutter
4. Kindheit und Jugend des Sohnes
5. Zeitpunkt des Kontaktabruchs
6. Erste Phase der gerichtlichen Auseinandersetzung
7. Gericht verursacht Eskalation und Verzweiflung
8. Klarheit über das Phänomen EKE
​
​
Mein Sohn hat am 16.08.22 scheinbar grundlos den Kontakt zu mir abgebrochen. Er jedoch hatte einen Grund, der mir damals nur unbekannt war: einen Loyalitätskonflikt in Folge einer Eltern-Kind-Entfremdung.
Hilf- und fassungslos war ich im Sommer 2022 und bin es heute. Seit dem Beziehungsabbruch hatte ich (bis auf eine Ausnahme) keine Möglichkeit, mit meinem Sohn zu sprechen. Meine Versuche mit ihm in Verbindung zu treten, wurden be- oder ganz verhindert, nicht selten durch Alarmierung der Polizei. Erst heute ist mir klar, die Entfremdung von mir wurde schon früh in seiner Kindheit aktiv betrieben.
Im Herbst 2022 begannen dann Gerichtsverhandlungen zu Umgangs- und Sorgerecht. Das Jugendamt Dresden-Loschwitz hat im Vorfeld von Verhandlungsterminen viermal mit meinem Sohn persönlich gesprochen und zudem mit allen involvierten Institutionen (Waldorfschule, Schulpsychologie des LaSuB, Beratungsstellen) Kontakt aufgenommen. In drei Stellungnahmen und in der ersten Verhandlung vor Gericht wurde durch das Jugendamt die Lebenssituation meines Sohnes und das Handeln der Mutter unmissverständlich kritisch bis pathologisch dargestellt. So heißt es u. a., dass mein Sohn "Dinge über diesen [Vater] vermittelt bekommt, die ihn nicht in einer positiven Sicht auf den Vater stärken." Die Schulpsychologin des Landesamtes für Schule und Bildung und das Jugendamt stimmen überein, dass mein Sohn durch seine Mutter "instrumentalisiert werde, er nicht wachsen könne, weil die Mutter dies nicht zulasse" bzw. "in der Entfaltung des [seines] Potentials völlig behindert wird."
Inzwischen liegen 14 Monate Gerichtsverhandlungen hinter mir. Ständig ergingen durch das Gericht Aufforderungen zu Stellungnahmen. Der Fortlauf der Verhandlungen wurde bis ins Unerträgliche verzögerte, um eine Entscheidung durch die nahende Volljährigkeit meines Sohnes auszusitzen. Auf den gerichtlichen Ladung zu den Verhandlungen war das Jugendamt als Verfahrensbeteiligter explizit aufgeführt, jedoch selbst erhielt es offiziell keine Ladung (auch keine Protokolle usw.) und wurde somit – wohl durch den Richter beabsichtigt – vom Verfahren ferngehalten. (Das Jugendamt dazu am 14.09.23 per E-Mail: "Was da schief gelaufen ist, weiß ich nicht. Ist aber irgendwie bezeichnend für das gesamte Verfahren...") Ein Familienpsychologisches Gutachten, in welches Jugendamt, der Verfahrensbeistand meines Sohnes und ich große Hoffnungen setzten, verfügte das Gerichts zwar, jedoch konnte dieses ganz einfach und ohne jegliche Konsequenzen von der Mutter abgelehnt werden. Einen Monat vor seinem Geburtstag, nachdem ich kurz zuvor am Verfahren unüberhörbar Kritik geäußert hatte, erging am 18.10.23 doch noch ein Beschluss durch Richter Rosemeier vom Amtsgericht Dresden. Der Beschluss richtet sich in drastischer Art gegen mich und zugleich gegen die Stellungnahmen, Empfehlungen und Aussagen des Jugendamtes, des Verfahrensbeistandes, der Schulpsychologin, der Waldorfschule und mehrerer Beratungsstellen wie der Diakonie Dresden. Nach eingereichter Beschwerde bestätigte das OLG Dresden den Beschluss des Amtsrichters am 17.11.23.
​
Beschluss Amtsgericht, Richter Rosemeier, 18.10.23
Argumentation Beschwerde zum Beschluss Amtsgericht, 01.11.23
Stellungnahme des Jugendamtes vom 06.07.23 bzw. 14.09.23 (Gültigkeit schriftlich bestätigt)
Stellungnahme des Jugendamtes vom 21.02.23
Stellungnahme des Jugendamtes vom 02.01.23
Zitate Verfahrensbeistand, 28.06. bis 13.09.23
Beschluss Oberlandsgericht, 17.11.23
​
​
Diesen Aspekt würde ich gerne auslassen. Jedoch erscheint mir ein Einblick unumgänglich, da die Ursache für das Handeln der Mutter kaum im Hier und Jetzt, sondern in ihrer Kindheit zu suchen sind. Die Mutter wurde in die Gemeinschaft der Zeugen Jehovas hineingeboren. In Kindheit und Jugend kam es in den Versammlungsraum der Sekte zu körperlicher Gewalt als Erziehungsmaßnahmen. In meiner Stellungnahme vom 31.05.23 schrieb ich: "In Kindheit und Jugend hat [Name] viel Zeit innerhalb der Glaubensgemeinschaft verbracht. Dabei kam es ihren Berichten nach auch zu rituellen Bestrafungsmaßnahmen." Am 27.06.23 teilte sie dem Jugendamt per E-Mail mit: "Das Schreiben [meine Stellungsnahme vom 31.05.] enthält massive Verleumdungen gegen meine Person, 'ich sei rituell missbraucht worden', ..." Die Gleichsetzung von Bestrafung und Missbrauch ist irritierend. Mit 16 oder 17 Jahren verließ sie die Gemeinschaft oder wurde von dieser ausgeschlossen. So oder so wird der Ausschluss aus der Gemeinschaft folgerichtig als Ächtung bezeichnet, denn von einem Moment zum anderen werden aus der Gemeinschaft heraus alle sozialen Kontakte zur Ausgeschlossenen abgebrochen. Es folgte bei ihr der Konsum von harten Drogen und mindestens ein ernstzunehmender Suizidversuch. Selten äußerte sich die Mutter zu ihrer Vergangenheit schriftlich. Folgend vier Zitate aus Kurznachrichtenund eine Ergänzung aus einer E-Mail:
​
​